Sehr geehrte Unternehmerin,sehr geehrter Unternehmer,
sollte Ihr Unternehmen, bedingt durch Corona, bestimmte Umsatzrückgänge verzeichnet haben, so besteht unter Umständen ein Anspruch auf staatliche Unterstützungszahlungen. Details entnehmen Sie bitte dem folgenden Link. Überbrückungshilfe Unternehmen – Überbrückungshilfe III Plus (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Sollten Sie Anspruch auf Überbrückungshilfe 3+ haben bzw. prüfen lassen wollen, ob dieser Anspruch besteht, so können wir gerne – hier in Zusammenarbeit mit unserem Kooperations-Steuerberater als sogenanntem Prüfenden Dritten – gerne für Sie tätig werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 0176 616 74 122 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Axel S. Lange